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General Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schaubel GmbH

1.) Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die ihnen unten angegebene Bedeutung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:

Schaubel GmbH.: Schaubel GmbH mit Sitz in 74076, Heilbronn, Salzstr. 42.

Kunde: die Partei, die einen Vertrag mit der Schaubel GmbH abschließt.

Parteien: Schaubel GmbH und Kunde und/oder Verbraucher gemeinsam.

2.) Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Dienstleistungen, Bestellungen, Vereinbarungen und Lieferungen von Produkten und/oder Dienstleistungen durch oder im Namen von der Schaubel GmbH.

Von diesen Bedingungen können die Parteien nur abweichen, wenn sie dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

Die Geltung ergänzender und/oder abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3.) Preise

Alle von der Schaubel GmbH verwendeten Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer und ohne sonstige Kosten wie Verwaltungsgebühren, Abgaben und Versand- oder Transportkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart wurde.

Alle von der Schaubel GmbH. für ihre Produkte und/oder Dienstleistungen berechneten Preise und Tarife, die auf ihrer Website oder anderweitig bekannt gegeben werden, können von der Schaubel GmbH jederzeit geändert werden.

Erhöhungen der Selbstkosten von Produkten oder Teilen davon, die der Schaubel GmbH zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder des Vertragsabschlusses nicht vorhersehen konnte, können zu Preiserhöhungen führen.


4.) Muster/Modelle

Wenn ein Kunde ein Produktmuster oder -modell erhalten hat, kann er daraus keine Rechte herleiten, außer als Hinweis auf die Art des Produkts, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich vereinbart, dass die zu liefernde Produkte dem Muster oder Modell entsprechen Modell.

5.) Zahlungen, Zahlungsbedingungen & Versandkosten

Der Kunde muss Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum an die Schaubel GmbH bezahlen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden oder auf der Rechnung eine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Beanstandungen der Rechnungen führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung.

Als Zahlungsbedingungen gelten strenge Fristen. Das heißt, wenn der Kunde den vereinbarten Betrag nicht bis zum letzten Tag der Zahlungsfrist zahlt, gerät er automatisch in Verzug, ohne dass die Schaubel GmbH eine Mahnung oder Inverzugsetzung senden muss.

Die Schaubel GmbH behält sich das Recht vor, vor der Lieferung eine sofortige Zahlung zu verlangen oder eine Sicherheit für den Gesamtbetrag der Dienstleistungen oder Produkte zu verlangen.

Die Versandkosten betragen unter einem Warenwert von 250,00 Euro innerhalb Deutschlands 5,00 Euro pro Lieferung.


6.) Folgen verspäteter Zahlung


Wenn der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlt, ist die Schaubel GmbH berechtigt, ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug gerät, Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt.

Wenn der Kunde in Verzug ist, schuldet er der Schaubel GmbH auch die außergerichtlichen Inkassokosten und etwaigen Schadensersatz.

Die Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.

Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, kann die Schaubel GmbH seine Verpflichtungen aussetzen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Beschlagnahme oder einer Zahlungseinstellung des Kunden sind die Forderungen der Schaubel GmbH gegenüber dem Kunden sofort fällig.

Wenn der Kunde sich weigert, an der Ausführung des Vertrags durch die Schaubel GmbH mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an die Schaubel GmbH zu zahlen.



7.) Recht auf Rückerstattung


Sobald der Kunde in Verzug gerät, ist die Schaubel GmbH berechtigt, sein Rückforderungsrecht hinsichtlich der an den Kunden gelieferten unbezahlten Produkte geltend zu machen.

Die Schaubel GmbH beruft sich durch eine schriftliche oder elektronische Mitteilung auf sein Rückforderungsrecht.

Sobald der Kunde über das geltend gemachte Rückforderungsrecht informiert wurde, muss er die Produkte, auf die sich dieses Recht bezieht, unverzüglich an die Schaubel GmbH zurückgeben, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

Die Kosten für die Rückholung oder Rücksendung der Produkte trägt der Kunde.

8.) Recht auf Aussetzung


Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verzichtet der Kunde auf das Recht, jegliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auszusetzen.

9.) Zurückbehaltungsrecht


Die Schaubel GmbH kann sich auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen und in diesem Fall die Produkte des Kunden zurückhalten, bis der Kunde alle offenen Rechnungen im Zusammenhang mit der Schaubel GmbH bezahlt hat, es sei denn, der Kunde hat eine ausreichende Sicherheit für diese Kosten geleistet.

Das Zurückbehaltungsrecht besteht auch aufgrund früherer Vereinbarungen, wenn der Kunde Zahlungen an die Schaubel GmbH schuldet.

Die Schaubel GmbH haftet niemals für Schäden, die dem Kunden durch die Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts entstehen könnten.

10) Aufrechnung


Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verzichtet der Kunde auf sein Recht, eine Schuld gegenüber der Schaubel GmbH mit einer Forderung gegenüber der Schaubel GmbH zu verrechnen.

11) Eigentumsvorbehalt


Die Schaubel GmbH bleibt Eigentümer aller gelieferten Produkte, bis der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Schaubel GmbH aus einer Vereinbarung mit der Schaubel GmbH vollständig erfüllt hat, einschließlich Ansprüchen wegen Nichterfüllung dieser Vereinbarungen.

Bis dahin kann sich die Schaubel GmbH auf ihren Eigentumsvorbehalt berufen und die Produkte zurückfordern.

Vor der Übertragung des Eigentums an den Kunden ist es dem Kunden nicht gestattet, die Produkte zu verpfänden, zu verkaufen, zu veräußern oder auf andere Weise zu belasten.

Wenn sich due Schaubel auf ihren Eigentumsvorbehalt beruft, gilt der Vertrag als aufgelöst und die Schaubel GmbH hat das Recht, Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu fordern

12.) Lagerung

Wenn der Kunde die bestellten Produkte später als zum vereinbarten Liefertermin abnimmt, liegt das Risiko eines etwaigen Qualitätsverlusts vollständig beim Kunden.

Etwaige zusätzliche Kosten, die durch eine vorzeitige oder verspätete Produktabnahme entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.


13.) Garantie

Die Garantie für Produkte gilt nur für Mängel, die auf fehlerhafte Herstellung, Konstruktion oder Material zurückzuführen sind.

Die Garantie deckt keine normale Abnutzung oder Schäden ab, die auf Unfälle, Änderungen am Produkt, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden zurückzuführen sind oder wenn die Ursache des Mangels nicht eindeutig ermittelt werden kann.

Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls der Produkte, die einer Vereinbarung zwischen den Parteien unterliegen, geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem sie rechtlich und/oder physisch geliefert werden und somit in den Besitz des Kunden oder eines von ihm benannten Dritten gelangen Klient.

14.) Entschädigung

Der Kunde stellt der Schaubel GmbH von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von der Schaubel GmbH bereitgestellten Produkten und/oder Dienstleistungen frei.


15.) Beschwerden

Der Kunde muss das von der Schaubel GmbH bereitgestellte Produkt oder die Dienstleistung so schnell wie möglich auf etwaige Mängel überprüfen.

Wenn ein geliefertes Produkt oder eine gelieferte Dienstleistung nicht dem entspricht, was der Kunde vernünftigerweise von der Vereinbarung erwarten kann, muss der Kunde der Schaubel GmbH so schnell wie möglich, spätestens jedoch 4 Tage nach der Lieferung, über die Mängel informieren.

Der Kunde muss eine detaillierte Beschreibung der Mängel vorlegen, damit die Schaubel angemessen reagieren kann.

Der Kunde muss nachweisen, dass sich die Beschwerde auf eine Vereinbarung zwischen den Parteien bezieht.

Wenn sich eine Beschwerde auf Laufende Arbeiten bezieht, kann dies niemals dazu führen, dass die Schaubel GmbH verpflichtet ist, andere als die vereinbarten Aufgaben auszuführen.



16.) Inverzugsetzung

Der Kunde muss der Schaubel GmbH seine Inverzugsetzung schriftlich mitteilen.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass eine Inverzugsetzungsmitteilung tatsächlich rechtzeitig bei der Schaubel GmbH eingeht.


17.) Gesamtschuldnerische Haftung

Wenn die Schaubel GmbH einen Vertrag mit mehreren Kunden abschließt, haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für die gesamten Beträge, die er der Schaubel GmbH im Rahmen dieses Vertrags schuldet.


18.) Haftung von Schaubel GmbH

Die Schaubel GmbH haftet für Schäden des Kunden nur, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.

Wenn die Schaubel GmbH. für einen Schaden haftbar gemacht wird, haftet sie nur für direkte Schäden, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

Die Schaubel GmbH haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden an Dritten.

Wenn die Schaubel GmbH. haftbar gemacht wird, ist ihre Haftung auf den von einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung gezahlten Betrag oder, bei fehlender (vollständiger) Zahlung durch eine Versicherungsgesellschaft, auf den (Teil des) Rechnungsbetrags beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.

Alle Bilder, Fotos, Farben, Zeichnungen, Beschreibungen auf der Website oder in einem Katalog sind nur Richtwerte und ungefähre Angaben und können keinen Grund für eine Entschädigung oder eine (teilweise) Auflösung des Vertrags oder eine Aussetzung einer Verpflichtung darstellen.


20.) Auflösungsrecht

Der Kunde hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn die Schaubel GmbH mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug gerät, es sei denn, dieser Verzug rechtfertigt aufgrund seiner besonderen Art oder geringen Bedeutung die Auflösung nicht.

Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen von der Schaubel GmbH dauerhaft oder vorübergehend unmöglich ist, kann die Auflösung erst erfolgen, nachdem die Schaubel GmbH in Verzug ist.

Die Schaubel GmbH hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden aufzulösen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn die Schaubel GmbH von Umständen Kenntnis erhält, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.


21.) Änderung der Vereinbarung

Sofern nach Abschluss des Vertrages für dessen Durchführung eine Änderung oder Ergänzung seines Inhalts erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.


22.) Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Schaubel GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

Kleinere Änderungen sind jederzeit umsetzbar.

Wesentliche Änderungen werden möglichst vorab mit dem Auftraggeber besprochen.


23.) Folgen der Nichtigkeit oder Aufhebung

Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder anfechtbar erweisen, hat dies keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen.

Wenn eine Bestimmung nichtig oder anfechtbar ist, wird sie durch eine Bestimmung ersetzt, die den Vorstellungen von der Schaubel GmbH bei der Ausarbeitung der Bedingungen am nächsten kommt.


24.) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Gerichtsstand ist für beide Parteien Heilbronn.

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